Allgemeines:
Grundlage
eines Mietvertrages mit der Firma »Jochen Dworzak« Oldtimerfahrten sind die
nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen.
Buchungsvertrag:
Die
Buchung des Oldtimers kommt mündlich oder schriftlich zustande (per Tel., Fax.,
Brief oder eMail). Der Vermieter erstellt innerhalb von 10 Tage eine
schriftliche Auftragsbestätigung. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift
den Inhalt der Auftragsbestätigung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausdrücklich an. Mündliche Nebenverein-barungen haben nur Gültigkeit, wenn
sie schriftlich bestätigt werden. Die Auftragsbestätigung ist unterschrieben
zurückzusenden. Widerspricht der Mieter dem Buchungsvertrag nicht innerhalb von
14 Tagen schriftlich, so kommt derselbe auch ohne Rücksendung der
unterschriebenen Auftragsbestätigung zu Stande, d.h., die nicht fristgerechte Rücksendung
der unterschriebenen Auftragsbestätigung bedeutet keinen Rückritt vom Vertrag.
Eine Stornierung der Buchung wird nach den Grundlagen der Zahlungsbedingungen in
Rechnung gestellt.
Buchungstermine:
Der
Vermieter ist jederzeit bemüht, Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei
Verhinderung (z.B. durch Stau, Defekt des Fahrzeuges etc.) sendet er umgehend
eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber,
der damit auf jegliche Regressansprüche wegen einer Terminabsage oder
Terminverzögerung verzichtet. Der Vermieter ist immer bemüht, ein
entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich
sein, erstattet der Vermieter eine bereits geleistete Zahlung zurück.
Leistungspflicht des Vermieters:
Der
Vermieter ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-,
Smogalarm, etc. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt und witterungsbedingten
Einflüssen, wie Schnee und Eis, die ein unvertretbares Sicherheitsrisiko mit
sich führen, von seiner Leistungspflicht befreit.
Haftung des Vermieters:
Entstehen
dem Mieter Schäden, die auf ein Versagen des Fahrzeugs zurückzuführen sind,
haftet der Vermieter nur dann, wenn das Versagen auf Vorsätzlichkeit oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Fällt das Fahrzeug wegen technischen
Defekte oder anderen Gründen während der Mietdauer aus, die einen außerplanmäßigen
Werkstatt-aufenthalt erfordern, sind daraus resultierende Ansprüche
irgendwelcher Art gegen den Vermieter ausgeschlossen. Der Vermieter kann in
diesen Fällen bemühen, ein Ersatzfahrzeug stellen, ist jedoch dazu in keinen
Fall verpflichtet. Für persönliche Gegenstände des Mieters oder anderer
Personen, die im Fahrzeug, z.B. beim Abstellen oder bei Rückgabe liegen
bleiben, haftet der Vermieter nicht. Haftung für Schäden an der Ladung wird
grundsätzlich nicht übernommen.
Der Vermieter versichert, dass das Fahrzeug zur Nutzung öffentlicher Straßen
der StVO entspricht, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert
ist. Der Fahrzeugbegleiter ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden
berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
Nutzung von Bildmaterial durch den
Vermieter:
Der
Mieter gibt sein Einverständnis, dass das durch den Vermieter angefertigte
Bildmaterial für Werbezwecke genutzt werden darf. Über die zur Veröffentlichung
vorgesehen Bilder / Filme wird der Mieter informiert. Falls der Mieter dies
nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären.
Haftung des Mieters:
Der
Mieter verpflichtet sich, das von ihm gemietete Fahrzeug schonend zu behandeln
und haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch vorsätzliches, fahrlässiges
oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei starker Verschmutzung des
Fahrzeuges durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich
anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Kilometerzähler
Die
gefahrenen Km werden berechnet aus der Differenz der Km-Stände bei Abfahrt und
Rückkehr von und zu den Geschäftsräumen des Vermieters.
Zahlungsbedingungen:
Der
auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag ist vor Mietbeginn laut
Zahlungsplan zu überweisen, 20% 10 Tage nach Auftragserteilung, Restzahlung 10
Tage vor der Fahrt. Bei Stornierung eines Fahrauftrages werden 20 % des
Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von vier Wochen vor
Fahrantritt werden 50% des Mietpreises und innerhalb einer Woche vor Fahrantritt
75% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist
der Vermieter nicht zur Auftragsfahrt verpflichtet. Die gesetzliche Rücktrittsfrist
von 14 Tagen wird davon nicht berührt.
Gerichtstand:
Das
Amtsgericht Hagen gilt als Gerichtsstand vereinbart.
Salvatorische Klausel:
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.